DEUTSCHE WOHNEN ENTEIGNEN

Volksbegehren kann starten

Erster Erfolg für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Der Senat hat die Zulässigkeit des Begehrens bestätigt. Nun können voraussichtlich 2021 alle BerlinerInnen darüber abstimmen, ob profitorientierte Immobilienunternehmen vergesellschaftet werden können. 

Die Fälle des Verkaufs von Häusern an große Immobilienkonzerte reißen auch in Prenzlauer Berg nicht ab. Nicht selten fühlen sich MieterInnen dann verunsichert und bedroht, bleibt trotz Vorkaufsrecht des Bezirks Pankow die Angst, die Wohnung zu verlieren. Im schlimmsten Fall wird sie tatsächlich verloren. Eine – nicht repräsentative – Umfrage des Vereins Mietenvolksentscheid gibt ein entsprechendes Stimmungsbild. Gerade in der derzeitigen unsicheren Pandemie-Zeit haben über ein Drittel der 250 befragten Menschen Angst, ihre Miete bald nicht mehr zahlen zu können. Etwas mehr als ein Viertel lebt aus Kostengründen in einer zu kleinen Wohnung.

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Immer noch Alltag, auch in Prenzlauer Berg: Immobilienkonzerne, die Häuser aufkaufen, wie hier in der Malmöer/Paul-Robeson-Straße. Ein Volksbegehren will das Berlinweit verhindern. Foto: al

„Die BerlinerInnen werden im kommenden Jahr darüber abstimmen, ob große profitorientierte Immobiliengesellschaften nach Artikel 15 des Grundgesetzes vergesellschaftet werden sollen", kündigt nun Rouzbeh Taheri vom Verein an. Der hatte im vergangenen Jahr die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ auf den Weg gebracht und dazu rund 77.000 Unterschriften gesammelt – dreimal so viel wie formal nötig. Nach einem Jahr des Streits mit dem Berliner Senat ist nun entschieden: Die Forderungen sind zulässig. Das Volksbegehren kann in die zweite und entscheidende Runde gehen. Für das Go!-Signal seitens der Senatsverwaltung war indes ein Kompromiss nötig. Statt Pflicht zur Enteignung von Immobilienkonzernen bleibt politischer Druck. 

Im Abstimmungstext zum Volksbegehren liest sich der Kompromiss so: „Daher wird der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zweck der Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz erforderlich sind“. Dies soll für Immobilien in Berlin und für Grundstücke gelten, auf denen sie errichtet sind. Es soll ebenso  gelten für Wohnungen, die durch EigentümerInnen „in einem Umfang gehalten werden, der als vergesellschaftungsreif definiert wird“. Die Initiative spricht von rund 240.000 Wohnungen, die sie in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt sehen will. Grundlage ihrer Forderungen: Das in der Berliner Verfassung verankerte Recht auf „angemessenen Wohnraum“. Nach Angaben des Vereins gilt als angemessen eine Brutto-Miete, die nicht mehr als 30 Prozent des Einkommens übersteigt. Mit der Vergesellschaftung sollten die Mieten der betreffenden Wohnungen dauerhaft erschwinglich bleiben.

Die Initiative des Volksbegehrens geht davon, dass sich eine Mehrheit der Berliner Bevölkerung für diese Forderung aussprechen wird – was deutschlandweit einzigartig wäre. Darüber könne sich der Senat dann nicht einfach hinwegsetzen – obwohl er nicht dazu verpflichtet werden kann. Nun sind noch weitere administrative Hürden zu nehmen. Zunächst hat das Berliner Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, um zum Antrag Stellung zu nehmen. Wenn das Parlament die Forderungen der Initiative nicht im Kern übernimmt, findet ein Volksbegehren statt. Innerhalb von vier Monaten müssten sieben Prozent der wahlberechtigten BerlinerInnen die Forderungen auf Enteignung unterstützen. Im Erfolgsfall findet binnen weiterer vier Monate dann der eigentliche  Volksentscheid statt – das wäre dann ab dem Sommer des kommenden Jahres.

-red-

Mehr dazu: www.dwenteignen.de